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Beispiele überarbeitet im

Energieberatung für Eigentümergemeinschaften: Eine Grundlage, auf die sich alle beziehen

Am Beispielhaus erklärt: wie eine WEG Gebäudezustand, Varianten und Etappen so aufbereitet, dass die Versammlung entscheiden kann.

Worum es hier geht

In einer Eigentümergemeinschaft hat jede Wohnung ihren eigenen Blick aufs Haus. Im Erdgeschoss sind die Böden kalt, unterm Dach staut sich im Sommer die Hitze, und die Heizkostenabrechnung trifft alle. Eine Energieberatung für das ganze Gebäude ersetzt diese Einzelbilder durch eine gemeinsame Bestandsaufnahme.

Wir erklären den Weg dorthin an Beispielhäusern. Baujahr, Fläche und Heizung sind jeweils angegeben und frei gewählt – so wird sichtbar, wie aus Gebäudezustand, Varianten und Etappen eine Vorlage entsteht, über die die Versammlung abstimmen kann.

Förderbeträge und Paragrafen stammen aus Richtlinie und Gesetz und sind mit Stand belegt. Eine Rechtsberatung ersetzen die Texte nicht; für einen konkreten Beschluss sind Verwaltung und im Zweifel eine Anwaltskanzlei die richtige Adresse.

Das finden Sie hier

Zehn Schritte zur gemeinsamen Grundlage

Haken Sie ab, was in Ihrer Gemeinschaft schon erledigt ist. Die offenen Punkte zeigen, wo Verwaltung oder Beirat als Nächstes ansetzen.

  • Pläne, Baujahr, Wohnflächen und frühere Instandsetzungen sind die Basis für die Bestandsaufnahme.

  • Sie zeigen den tatsächlichen Verbrauch des ganzen Hauses und machen Berechnungen überprüfbar.

  • Den Auftrag erteilt die Gemeinschaft – am besten mit einem klaren Beschlussvorschlag, der mit der Einladung verschickt wird.

  • Nur mit einem dort eingetragenen Berater ist die Beratung förderfähig.

  • Dafür gibt es für Wohnungseigentümergemeinschaften einmalig einen Zuschlag von höchstens 250 €.

  • Der Vertrag über die Beratung gilt als Vorhabenbeginn; der Antrag muss vorher gestellt sein.

  • Fenster, Heizkörper und Außenwände liegen auch in den Wohnungen; Termine dafür brauchen Vorlauf.

  • So kann der Berater sie in der Versammlung gezielt beantworten.

  • Dann endet die aktuelle Förderrichtlinie für die Energieberatung; eine Nachfolge war bis Anfang Oktober 2026 nicht bekannt.

  • Ein eigener Beschluss je Etappe macht Mehrheit und Kostenverteilung für jede Maßnahme klar.

von 10 erledigt

Haken Sie ab, was erledigt ist. Gespeichert wird nichts.

Alles abgehakt: Unterlagen, Auftrag und Zeitplan stehen – jetzt kann der Fahrplan entstehen und in die Versammlung kommen.

Ihre Wohnanlage, Ihr Fahrplan

Der Fachbetrieb klärt mit Verwaltung oder Beirat, wie die Energieberatung für Ihre Wohnanlage abläuft und wie der Fahrplan in die Eigentümerversammlung kommt.

Beratung anfragen

Kostenlos und unverbindlich. Es meldet sich der Fachbetrieb, der diese Website betreibt – Name und Anschrift stehen im Impressum.

Häufige Fragen

Bekommt eine Eigentümergemeinschaft Förderung für die Energieberatung?

Ja, Wohnungseigentümergemeinschaften sind antragsberechtigt. Ab drei Wohneinheiten beträgt der Zuschuss 50 % des förderfähigen Honorars, höchstens 850 €. Wird der Fahrplan in der Eigentümerversammlung erläutert, kommt einmalig ein Zuschlag von höchstens 250 € hinzu.

Mit welcher Mehrheit beschließt die Versammlung eine bauliche Veränderung?

Mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 20 Abs. 1 und § 25 Abs. 1 WEG). Wer die Kosten trägt, regelt § 21 WEG gesondert: entweder nur die Zustimmenden oder alle Eigentümer.

Kann ein einzelner Eigentümer eine Dämmung oder Wärmepumpe verlangen?

Nicht über den Anspruch nach § 20 Abs. 2 WEG. Dort stehen Barrierefreiheit, E-Laden, Einbruchschutz, Glasfaser und Steckersolargeräte – Wärmepumpe und Dämmung gehören nicht dazu.

Ersetzt diese Seite eine Rechtsberatung?

Nein. Die Texte erklären die Regeln im Wohnungseigentumsgesetz und in den Förderrichtlinien allgemein. Ob ein konkreter Beschluss trägt, klären Verwaltung und im Zweifel eine Anwaltskanzlei.

Wer meldet sich, wenn ich anfrage?

Der Fachbetrieb, der diese Seite betreibt. Name und Anschrift stehen im Impressum.

Quellen

  1. BAFA: Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (30.04.2026)
  2. dejure.org: § 20 WEG – Bauliche Veränderungen (17.10.2024)
  3. dejure.org: § 21 WEG – Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen (17.10.2024)
  4. dejure.org: § 25 WEG – Beschlussfassung (17.10.2024)

Am Beispielhaus erklärt

Ihre Wohnanlage, Ihr Fahrplan

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